Die 10 kuriosesten Gesetze in Deutschland

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Platz 1 von 10: Kein freiwilliges Anhalten auf der Autobahn

Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen ist das Halten grundsätzlich verboten, und zwar ausdrücklich auch auf dem Seitenstreifen. So legt es § 18 der Straßenverkehrs-Ordnung fest. Der Seitenstreifen ist eine Fläche für Notfälle und Pannen, kein Ort für eine Pause, einen Fahrerwechsel oder einen Blick auf die Karte.

Halteverbot Autobahn
§ 18 StVO
Abschleppen
§ 15a StVO

Kurios wirkt daran vor allem eine Folge: Wer auf der Autobahn stehen bleibt, weil der Tank leer ist, gilt nicht automatisch als Pannenopfer. Ein leerer Tank lässt sich in der Regel vorhersehen, deshalb kann das Liegenbleiben als vermeidbares Halten gewertet und mit einem Verwarnungsgeld belegt werden. Wie Behörden und Gerichte den Einzelfall bewerten, hängt von den Umständen ab.

Auch beim Abschleppen gibt es eine Sonderregel: Ein auf der Autobahn liegen gebliebenes Fahrzeug muss nach § 15a StVO an der nächsten Ausfahrt verlassen werden. Wer also mit dem Abschleppseil weiterfahren will, darf das nicht bis zum eigentlichen Ziel tun.

Häufige Fragen

Gibt es in Deutschland wirklich ein Tanzverbot?

Ja, an stillen Feiertagen wie dem Karfreitag sind öffentliche Tanzveranstaltungen in allen Bundesländern eingeschränkt. Dauer und Umfang regeln die Feiertagsgesetze der Länder unterschiedlich.

Ist die Kehrwoche gesetzlich vorgeschrieben?

Nein. Die Kehrwoche wird erst über Mietvertrag oder Hausordnung verbindlich. Gesetzlich geregelt ist dagegen oft die Gehwegreinigung und der Winterdienst durch Gemeindesatzungen.

Darf man in Deutschland barfuß Auto fahren?

Für Privatpersonen gibt es kein ausdrückliches Verbot. Bei einem Unfall kann ungeeignetes Schuhwerk aber bei der Haftungsfrage eine Rolle spielen, für Berufskraftfahrer gelten strengere Vorgaben.

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