Platz 1 von 10: Kein freiwilliges Anhalten auf der Autobahn
Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen ist das Halten grundsätzlich verboten, und zwar ausdrücklich auch auf dem Seitenstreifen. So legt es § 18 der Straßenverkehrs-Ordnung fest. Der Seitenstreifen ist eine Fläche für Notfälle und Pannen, kein Ort für eine Pause, einen Fahrerwechsel oder einen Blick auf die Karte.
- Halteverbot Autobahn
- § 18 StVO
- Abschleppen
- § 15a StVO
Kurios wirkt daran vor allem eine Folge: Wer auf der Autobahn stehen bleibt, weil der Tank leer ist, gilt nicht automatisch als Pannenopfer. Ein leerer Tank lässt sich in der Regel vorhersehen, deshalb kann das Liegenbleiben als vermeidbares Halten gewertet und mit einem Verwarnungsgeld belegt werden. Wie Behörden und Gerichte den Einzelfall bewerten, hängt von den Umständen ab.
Auch beim Abschleppen gibt es eine Sonderregel: Ein auf der Autobahn liegen gebliebenes Fahrzeug muss nach § 15a StVO an der nächsten Ausfahrt verlassen werden. Wer also mit dem Abschleppseil weiterfahren will, darf das nicht bis zum eigentlichen Ziel tun.