Die 10 kuriosesten Gesetze in Deutschland

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Platz 2 von 10: Tanzverbot an stillen Feiertagen

An sogenannten stillen Feiertagen, allen voran am Karfreitag, sind öffentliche Tanzveranstaltungen in Deutschland vielerorts untersagt. Grundlage sind keine Bundesgesetze, sondern die Feiertagsgesetze der einzelnen Bundesländer. Deshalb unterscheiden sich Dauer und Umfang erheblich: Manche Länder beschränken das Verbot auf wenige Stunden, andere auf den ganzen Tag oder auch auf weitere Tage wie Totensonntag oder Volkstrauertag.

BVerfG zu Ausnahmen
2016

Betroffen sind typischerweise Discos, Clubs und öffentliche Feiern mit Unterhaltungscharakter. Private Feiern in den eigenen vier Wänden fallen in der Regel nicht darunter. Je nach Land können auch bestimmte Sportveranstaltungen oder Filmvorführungen eingeschränkt sein.

Ganz unantastbar ist die Regel nicht. Das Bundesverfassungsgericht entschied 2016 in einem Verfahren zum bayerischen Feiertagsgesetz, dass für weltanschaulich begründete Veranstaltungen Ausnahmen möglich sein müssen. Das Verbot selbst wurde dabei nicht gekippt.

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