Die 10 kuriosesten Gesetze in Deutschland

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Platz 8 von 10: Kehrwoche: Tradition, aber kein Gesetz

Die Kehrwoche gilt als Inbegriff schwäbischer Ordnung: Die Mietparteien eines Hauses reinigen abwechselnd Treppenhaus, Gehweg und Hof, oft angezeigt durch ein Schild an der Wohnungstür. Häufig wird behauptet, sie sei gesetzlich vorgeschrieben. Das stimmt nicht. Eine allgemeine gesetzliche Kehrwochenpflicht gibt es weder in Baden-Württemberg noch anderswo.

Verbindlich wird die Kehrwoche erst durch den Mietvertrag oder eine Hausordnung, die Teil des Mietverhältnisses ist. Dann allerdings handelt es sich um eine echte vertragliche Pflicht, deren Missachtung zu Streit mit Vermieter oder Hausgemeinschaft führen kann.

Echte Rechtsvorschriften gibt es dagegen beim Gehweg vor dem Haus. Viele Gemeinden übertragen per Satzung die Reinigung sowie das Räumen und Streuen im Winter auf die Anlieger. Diese Pflichten stehen also tatsächlich in kommunalem Recht, die schwäbische Kehrwoche als Ganzes aber nicht.

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