Die 10 kuriosesten Gesetze in Deutschland

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Platz 6 von 10: Der Sonntag mit Verfassungsrang

Kaum ein Land schützt den Sonntag so ausdrücklich in der Verfassung wie Deutschland. Über Artikel 140 des Grundgesetzes gilt Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung von 1919 bis heute fort. Dort heißt es sinngemäß, dass der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt bleiben.

Verweis auf WRV
Art. 140 GG
Weimarer Verfassung
1919

Diese Formulierung aus der Weimarer Zeit ist die Grundlage dafür, dass Geschäfte am Sonntag in der Regel geschlossen bleiben. Verkaufsoffene Sonntage sind nur in begrenzter Zahl und meist mit einem Anlass erlaubt, und Gerichte haben solche Genehmigungen wiederholt aufgehoben, wenn der Anlass nicht ausreichte.

Bemerkenswert ist auch die Konstruktion: Das Grundgesetz übernimmt hier mehrere Artikel einer älteren Verfassung wörtlich als eigenen Bestandteil. Neben der Sonntagsruhe betrifft das vor allem Regeln zum Verhältnis von Staat und Religionsgemeinschaften.

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