Platz 10 von 10: Mythos: Barfuß und nackt Auto fahren sei verboten
Zu den hartnäckigsten Behauptungen über deutsche Gesetze gehört, dass Autofahren ohne Schuhe verboten sei. Das ist ein Mythos. Die Straßenverkehrs-Ordnung schreibt kein bestimmtes Schuhwerk vor, barfuß oder in Flip-Flops zu fahren ist für Privatleute also nicht an sich verboten.
Folgenlos ist es trotzdem nicht unbedingt. Kommt es zu einem Unfall und lässt sich nachweisen, dass ungeeignetes Schuhwerk eine Rolle spielte, kann das bei der Haftung zum Nachteil werden. Für Berufskraftfahrer gelten zudem Vorschriften der Unfallversicherung, die festes Schuhwerk verlangen.
Ähnlich verhält es sich mit dem Gerücht, nacktes Autofahren sei verboten. Ein ausdrückliches Verbot gibt es nicht. Wer sich allerdings beim Aussteigen, etwa an der Tankstelle, unbekleidet in der Öffentlichkeit zeigt, kann eine Ordnungswidrigkeit wegen Belästigung der Allgemeinheit begehen.