Die 10 kuriosesten Gesetze in Deutschland

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Deutschland gilt als Land der Vorschriften, und manche Regeln wirken auf den ersten Blick tatsächlich kurios: ein Tanzverbot am Karfreitag, Feuerwerk nur an zwei Tagen im Jahr oder eine Verfassungsbestimmung aus dem Jahr 1919, die bis heute den Sonntag schützt.

Diese Liste versammelt Regeln, die es wirklich gibt, und erklärt kurz ihren Hintergrund. Wir zählen von Platz 10 herunter und beginnen mit einer Vorschrift, die es gar nicht gibt: einem verbreiteten Irrtum. Auf Platz 1 steht eine Regel aus dem Straßenverkehr, die vielen Autofahrern kaum bewusst ist. Viele Regeln sind zudem Ländersache, die Details unterscheiden sich daher je nach Bundesland.

Platz 10 von 10: Mythos: Barfuß und nackt Auto fahren sei verboten

Zu den hartnäckigsten Behauptungen über deutsche Gesetze gehört, dass Autofahren ohne Schuhe verboten sei. Das ist ein Mythos. Die Straßenverkehrs-Ordnung schreibt kein bestimmtes Schuhwerk vor, barfuß oder in Flip-Flops zu fahren ist für Privatleute also nicht an sich verboten.

Folgenlos ist es trotzdem nicht unbedingt. Kommt es zu einem Unfall und lässt sich nachweisen, dass ungeeignetes Schuhwerk eine Rolle spielte, kann das bei der Haftung zum Nachteil werden. Für Berufskraftfahrer gelten zudem Vorschriften der Unfallversicherung, die festes Schuhwerk verlangen.

Ähnlich verhält es sich mit dem Gerücht, nacktes Autofahren sei verboten. Ein ausdrückliches Verbot gibt es nicht. Wer sich allerdings beim Aussteigen, etwa an der Tankstelle, unbekleidet in der Öffentlichkeit zeigt, kann eine Ordnungswidrigkeit wegen Belästigung der Allgemeinheit begehen.

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