Die 10 kuriosesten Gesetze in Deutschland

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Platz 3 von 10: Friedhofszwang und Sargpflicht

Wer stirbt, muss in Deutschland grundsätzlich auf einem Friedhof oder an einem dafür zugelassenen Ort beigesetzt werden. Diese Pflicht, oft Friedhofszwang genannt, ergibt sich aus den Bestattungsgesetzen der Bundesländer. Auch die Urne mit der Asche darf daher in den meisten Ländern nicht einfach im Wohnzimmer aufbewahrt oder im eigenen Garten vergraben werden.

Lockerung in Bremen
2015

Im europäischen Vergleich ist das eher streng, in mehreren Nachbarländern ist die Mitnahme der Asche nach Hause unter Bedingungen erlaubt. Innerhalb Deutschlands hat Bremen den Friedhofszwang 2015 gelockert: Dort kann die Asche unter bestimmten Voraussetzungen auf privaten Grundstücken beigesetzt oder auf ausgewiesenen Flächen verstreut werden.

Ähnlich verhält es sich mit der Sargpflicht. Lange war eine Erdbestattung ohne Sarg kaum möglich, was etwa der muslimischen Tradition der Bestattung im Leichentuch widerspricht. Inzwischen erlauben mehrere Bundesländer Ausnahmen aus religiösen Gründen, die genauen Regeln unterscheiden sich aber von Land zu Land.

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