Die 10 kuriosesten Gesetze in Deutschland

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Platz 4 von 10: Feuerwerk nur zum Jahreswechsel

Kleinfeuerwerk wie Raketen und Böller der Kategorie F2 darf in Deutschland nur zum Jahreswechsel gezündet werden, also am 31. Dezember und am 1. Januar. Geregelt ist das in der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz. Außerhalb dieser Tage braucht es eine Ausnahmegenehmigung, wie sie etwa für professionelle Feuerwerke bei Festen erteilt wird.

Erlaubte Tage
31.12./1.1.

Auch der Verkauf ist eng begrenzt: Privatleute können solches Feuerwerk nur an wenigen Tagen vor Silvester kaufen. Wer im Sommer ein privates Gartenfest mit Raketen krönen will, handelt daher ohne Genehmigung ordnungswidrig.

Hinzu kommen örtliche Einschränkungen. In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden ist das Abbrennen generell verboten, und viele Städte richten zusätzlich Verbotszonen in Innenstädten ein.

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