Die 8 wichtigsten Verkehrsregeln, die oft falsch gemacht werden

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Platz 8 von 8: Schrittgeschwindigkeit am Bus mit Warnblinklicht

Linienbusse und gekennzeichnete Schulbusse schalten an Haltestellen häufig das Warnblinklicht ein. Nähern sie sich damit einer Haltestelle, dürfen sie laut § 20 Abs. 3 StVO nicht überholt werden.

StVO
§ 20 Abs. 4

Hält der Bus mit Warnblinklicht, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und mit so viel Abstand vorbeigefahren werden, dass Fahrgäste nicht gefährdet werden. Wenig bekannt ist, dass diese Pflicht auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn gilt.

Aussteigende Fahrgäste dürfen außerdem nicht behindert werden. Wenn nötig, muss man warten. Die Regel dient dem Schutz der Fahrgäste, darunter vieler Schulkinder.

Häufige Fragen

Wann muss eine Rettungsgasse gebildet werden?

Sobald der Verkehr auf Autobahnen oder Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen pro Richtung nur noch in Schrittgeschwindigkeit fließt oder steht. Die Gasse liegt zwischen dem linken Fahrstreifen und dem rechts daneben.

Darf man an der roten Ampel das Handy benutzen?

Nur wenn der Motor vollständig ausgeschaltet ist. Das automatische Abschalten durch die Start-Stopp-Funktion reicht nach § 23 StVO nicht aus.

Wo wird im Kreisverkehr geblinkt?

Bei der Einfahrt in einen ausgeschilderten Kreisverkehr ist das Blinken unzulässig. Beim Verlassen wird dagegen rechts geblinkt, damit andere Verkehrsteilnehmer die Absicht erkennen.

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