Platz 8 von 8: Schrittgeschwindigkeit am Bus mit Warnblinklicht
Linienbusse und gekennzeichnete Schulbusse schalten an Haltestellen häufig das Warnblinklicht ein. Nähern sie sich damit einer Haltestelle, dürfen sie laut § 20 Abs. 3 StVO nicht überholt werden.
- StVO
- § 20 Abs. 4
Hält der Bus mit Warnblinklicht, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und mit so viel Abstand vorbeigefahren werden, dass Fahrgäste nicht gefährdet werden. Wenig bekannt ist, dass diese Pflicht auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn gilt.
Aussteigende Fahrgäste dürfen außerdem nicht behindert werden. Wenn nötig, muss man warten. Die Regel dient dem Schutz der Fahrgäste, darunter vieler Schulkinder.