Wie oft in Deutschland gedrängelt, bei Rot gefahren oder am Steuer telefoniert wird, lässt sich am Fahreignungsregister in Flensburg ablesen. Das Kraftfahrt-Bundesamt veröffentlicht jedes Jahr, welche Verstöße dort neu eingetragen wurden. Grundlage dieser Rangfolge ist die Statistik „Zugang in das Fahreignungsregister“ für das Berichtsjahr 2025 mit insgesamt rund 4,2 Millionen Eintragungen.
Gezählt werden die Ordnungswidrigkeiten, also Verstöße mit Bußgeld und Punkten. Falschparken und andere Verstöße, die nur ein Verwarnungsgeld nach sich ziehen, erscheinen im Register nicht und fehlen deshalb. Die Beträge stammen aus dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog und gelten für Pkw. Die Liste zählt von Platz 7 herunter. Platz 1 macht allein deutlich mehr als die Hälfte aller Eintragungen aus.
7
Platz 7 von 7: Alkohol am Steuer ab 0,5 Promille
AutoPromille
Knapp 30.000 Ordnungswidrigkeiten wegen Alkohols registrierte das Kraftfahrt-Bundesamt im Jahr 2025. Gemeint sind Fahrten mit 0,5 Promille oder mehr ohne Ausfallerscheinungen, geregelt in § 24a des Straßenverkehrsgesetzes. Schwerere Fälle gelten als Straftat und werden getrennt gezählt, 2025 waren es rund 72.700.
Eintragungen 2025
29.856
erster Verstoß
500 Euro
Fahrverbot
1 Monat
Beim ersten Verstoß sieht der Bußgeldkatalog 500 Euro, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot vor. Im Wiederholungsfall steigen Bußgeld und Fahrverbot deutlich, beim dritten Mal auf 1.500 Euro und drei Monate.
Für Fahranfänger in der Probezeit und Personen unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot. Ein Verstoß kostet hier 250 Euro und einen Punkt.