Die 8 wichtigsten Verkehrsregeln, die oft falsch gemacht werden

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Platz 2 von 8: Reißverschluss erst an der Engstelle

Endet ein Fahrstreifen oder ist er blockiert, sieht § 7 Abs. 4 StVO das Reißverschlussverfahren vor. Die Fahrzeuge auf dem endenden Streifen dürfen bis unmittelbar vor die Verengung fahren und sich dort abwechselnd einordnen.

StVO
§ 7 Abs. 4

Viele wechseln aus Höflichkeit oder Unsicherheit schon Hunderte Meter vorher die Spur. Das verkürzt die nutzbare Fahrbahn und kann den Stau verlängern, weil eine Spur leer bleibt, während sich auf der anderen die Autos drängen.

Umgekehrt gilt: Wer auf dem durchgehenden Streifen fährt, muss das Einfädeln ermöglichen. Das Fahren bis zur Engstelle ist also kein „Vordrängeln“, sondern genau das, was die Regel verlangt.

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