Die 8 wichtigsten Verkehrsregeln, die oft falsch gemacht werden

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Platz 7 von 8: Nebelschlussleuchte erst unter 50 Metern Sicht

Die rote Nebelschlussleuchte blendet nachfolgende Fahrer stark und darf deshalb nur eingeschaltet werden, wenn die Sichtweite durch Nebel weniger als 50 Meter beträgt. So steht es in § 17 Abs. 3 StVO. Bei Regen oder Schneefall allein ist sie nicht vorgesehen.

Sichtweite
unter 50 m
Tempo bei Nebel
max. 50 km/h

An dieselbe Grenze knüpft § 3 StVO eine Tempovorgabe: Bei weniger als 50 Metern Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, auch auf der Autobahn.

Als Orientierung dienen die Leitpfosten am Straßenrand, die außerorts in der Regel 50 Meter auseinanderstehen. Ist der nächste Pfosten nicht mehr zu sehen, liegt die Sicht unter dieser Grenze.

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