Die 8 wichtigsten Verkehrsregeln, die oft falsch gemacht werden

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Die Straßenverkehrs-Ordnung regelt den Alltag auf deutschen Straßen bis ins Detail. Vieles davon lernt man in der Fahrschule und vergisst es später wieder, manches wurde erst nach der eigenen Führerscheinprüfung eingeführt oder verschärft. Gerade bei solchen Regeln halten sich Irrtümer besonders hartnäckig.

Die Auswahl der folgenden acht Regeln ist redaktionell und folgt keiner Rangfolge. Grundlage ist der Wortlaut der StVO, Bußgelder sind nach dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog angegeben. Der Überblick ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Platz 1 von 8: Rettungsgasse schon bei stockendem Verkehr

Eine Rettungsgasse muss nicht erst gebildet werden, wenn Martinshorn und Blaulicht zu hören oder zu sehen sind. Laut § 11 StVO gilt die Pflicht auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen pro Richtung, sobald der Verkehr nur noch in Schrittgeschwindigkeit fließt oder steht.

StVO
§ 11 Abs. 2
Bußgeld
ab 200 Euro
Fahrverbot
1 Monat

Die Gasse entsteht zwischen dem äußersten linken Fahrstreifen und dem rechts daneben. Wer ganz links fährt, weicht also nach links aus, alle anderen nach rechts, auch bei drei oder mehr Spuren.

Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit mindestens 200 Euro Bußgeld und einem Monat Fahrverbot rechnen. Mit Behinderung, Gefährdung oder Sachschaden steigt der Betrag weiter.

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