Platz 5 von 8: Handy nur bei ausgeschaltetem Motor
Ein Smartphone darf beim Fahren nicht in die Hand genommen werden, das wissen die meisten. Weniger bekannt ist, dass die Ausnahme für stehende Fahrzeuge eng gefasst ist. Laut § 23 StVO gilt sie bei Kraftfahrzeugen nur, wenn der Motor vollständig ausgeschaltet ist.
- Bußgeld
- 100 Euro
- in Flensburg
- 1 Punkt
Das automatische Abschalten durch eine Start-Stopp-Funktion zählt ausdrücklich nicht als Ausschalten. Auch an der roten Ampel oder im Stau bleibt das Handy deshalb tabu, solange der Motor nur pausiert.
Das Verbot betrifft nicht nur Telefone, sondern auch Tablets, Navigationsgeräte und vergleichbare Elektronik. Ein Verstoß kostet 100 Euro und einen Punkt in Flensburg.