Platz 8 von 8: Fehler beim Überholen
Mit 12.022 Fällen bei Unfällen mit Personenschaden sind Überholfehler die seltenste der acht großen Ursachengruppen. Auf Landstraßen kann ein misslungenes Überholmanöver allerdings zu einem Frontalzusammenstoß mit dem Gegenverkehr führen.
- Fälle 2025
- 12.022
- Abstand zu Radfahrenden
- 1,5 m / 2 m
Die Straßenverkehrs-Ordnung schreibt vor, links zu überholen und nur dann, wenn während des gesamten Vorgangs eine Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Bei unklarer Verkehrslage ist das Überholen verboten, ebenso an Fußgängerüberwegen.
Seit 2020 gilt zudem ein fester Mindestabstand beim Überholen von Radfahrenden, zu Fuß Gehenden und E-Scootern: innerorts mindestens 1,5 Meter, außerorts mindestens 2 Meter. Ist dieser Abstand wegen Gegenverkehrs oder einer schmalen Fahrbahn nicht möglich, ist das Überholen nicht erlaubt.