Platz 7 von 7: Die Anmeldung beim Bürgeramt verpassen
Nach § 17 Bundesmeldegesetz muss sich anmelden, wer eine Wohnung bezieht, und zwar innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug. Für Termine bei Bürgerämtern gibt es in manchen Städten Wartezeiten, deshalb ist eine frühzeitige Buchung sinnvoll.
- Frist zur Anmeldung
- 2 Wochen
- Mögliches Bußgeld
- bis 1.000 €
Für die Anmeldung wird eine Wohnungsgeberbestätigung benötigt, die der Vermieter ausstellen muss. Wer sich nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig anmeldet, begeht nach § 54 BMG eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis 1.000 Euro geahndet werden kann.
Eine Abmeldung ist innerhalb Deutschlands meist nicht nötig, sie erfolgt automatisch mit der Anmeldung am neuen Wohnort. Nur wer ins Ausland zieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, muss sich ausdrücklich abmelden.