Die 7 häufigsten Fehler beim Umzug

7 / 7

Platz 7 von 7: Die Anmeldung beim Bürgeramt verpassen

Nach § 17 Bundesmeldegesetz muss sich anmelden, wer eine Wohnung bezieht, und zwar innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug. Für Termine bei Bürgerämtern gibt es in manchen Städten Wartezeiten, deshalb ist eine frühzeitige Buchung sinnvoll.

Frist zur Anmeldung
2 Wochen
Mögliches Bußgeld
bis 1.000 €

Für die Anmeldung wird eine Wohnungsgeberbestätigung benötigt, die der Vermieter ausstellen muss. Wer sich nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig anmeldet, begeht nach § 54 BMG eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis 1.000 Euro geahndet werden kann.

Eine Abmeldung ist innerhalb Deutschlands meist nicht nötig, sie erfolgt automatisch mit der Anmeldung am neuen Wohnort. Nur wer ins Ausland zieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, muss sich ausdrücklich abmelden.

Häufige Fragen

Bis wann muss die Kündigung beim Vermieter sein?

Nach § 573c BGB spätestens am dritten Werktag eines Monats, damit das Mietverhältnis zum Ende des übernächsten Monats endet. Maßgeblich ist der Zugang beim Vermieter.

Wie lange hat man Zeit, sich am neuen Wohnort anzumelden?

Zwei Wochen nach dem Einzug. Das schreibt § 17 des Bundesmeldegesetzes vor. Eine verspätete Anmeldung kann mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.

Kann man Umzugskosten von der Steuer absetzen?

Bei einem privaten Umzug können die Arbeitskosten einer Umzugsfirma als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG geltend gemacht werden. Die Steuer sinkt dann um 20 Prozent dieser Kosten, höchstens um 4.000 Euro im Jahr für alle haushaltsnahen Dienstleistungen zusammen. Beruflich bedingte Umzüge können als Werbungskosten zählen.

Mehr Artikel