Platz 6 von 7: Verträge und Post zu spät umstellen
Strom, Internet, Versicherungen, Bank, Rundfunkbeitrag und Arbeitgeber brauchen die neue Adresse. Wird das vergessen, laufen Rechnungen und wichtige Schreiben ins Leere oder Leistungen am neuen Wohnort beginnen zu spät.
- Kündigungsfrist nach TKG
- 1 Monat
Für Internet- und Telefonverträge regelt § 60 TKG den Umzug: Der Anbieter muss die Leistung am neuen Wohnsitz ohne Änderung der Laufzeit weiter erbringen, sofern er sie dort anbietet. Ist das nicht möglich, kann der Vertrag mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Für den Umzug darf ein angemessenes Entgelt verlangt werden.
Ein Nachsendeauftrag bei der Post fängt Briefe ab, die trotzdem noch an die alte Anschrift gehen. Er ersetzt aber nicht die eigene Adressänderung bei Behörden und Vertragspartnern.