Die 7 häufigsten Fehler beim Umzug

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Ein Umzug besteht aus vielen kleinen Aufgaben, die an feste Fristen gebunden sind. Wird eine davon übersehen, kostet das im Ergebnis Geld, Zeit oder Nerven: eine doppelte Miete, ein Bußgeld oder ein Streit um Schäden an Möbeln und Wohnung.

Die sieben Fehler sind redaktionell ausgewählt und folgen grob dem Ablauf eines Umzugs, von der Kündigung bis zur Anmeldung am neuen Wohnort. Rechtliche Angaben stützen sich auf den Gesetzestext von BGB, Bundesmeldegesetz, Handelsgesetzbuch und Telekommunikationsgesetz in der aktuellen Fassung. Im Einzelfall können Mietvertrag und örtliche Regeln abweichen.

Platz 1 von 7: Die Kündigungsfrist falsch berechnen

Viele rechnen mit „drei Monaten ab heute“. Das Gesetz ist genauer: Nach § 573c BGB ist die Kündigung eines unbefristeten Mietvertrags durch den Mieter spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.

Spätester Zugang
3. Werktag
Kündigungsfrist
§ 573c BGB

Geht das Schreiben erst am vierten Werktag beim Vermieter ein, verschiebt sich das Mietende um einen ganzen Monat. Entscheidend ist der Zugang, nicht das Datum auf dem Brief. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, eine E-Mail reicht dafür nicht.

Längere Fristen zulasten des Mieters sind in einem gewöhnlichen Mietvertrag unwirksam. Anders kann es bei einem vereinbarten Kündigungsverzicht oder einem Zeitmietvertrag aussehen, deshalb lohnt der Blick in den eigenen Vertrag.

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