Platz 2 von 7: Die Umzugsfirma ohne schriftliches Angebot buchen
Ein Preis am Telefon ist schnell genannt, sagt aber wenig darüber aus, was am Umzugstag tatsächlich berechnet wird. Seriöse Unternehmen schauen sich den Hausrat vorher an oder lassen ihn genau auflisten und erstellen daraus ein schriftliches Angebot.
- Haftung je m³
- 620 €
- Rechtsgrundlage
- § 451e HGB
Wichtig ist auch die Haftung. Nach § 451e HGB haftet ein Umzugsunternehmen für Verlust oder Beschädigung grundsätzlich nur bis zu 620 Euro je Kubikmeter Laderaum, der für den Transport benötigt wird. Bei wertvollem Umzugsgut kann eine zusätzliche Versicherung sinnvoll sein.
Schäden sollten möglichst sofort bei der Ablieferung festgehalten werden. Für Schäden, die auf ungenügende Verpackung durch den Kunden zurückgehen, ist die Firma nach § 451d HGB in der Regel nicht haftbar.