Platz 8 von 8: Kaution und Übergabe nicht sauber regeln
Die Mietkaution darf laut § 551 BGB höchstens drei Monatsmieten ohne Betriebskosten betragen. Eine Barkaution kann in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen geleistet werden, die erste ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Abweichende Vereinbarungen zum Nachteil des Mieters sind unwirksam.
- Nettokaltmieten Kaution
- max. 3
- Barkaution zahlbar in
- 3 Raten
Der Vermieter muss das Geld getrennt von seinem eigenen Vermögen anlegen, die Zinsen stehen dem Mieter zu. Ein Nachweis über die Anlage lässt sich erfragen.
Ebenso wichtig ist die Übergabe. Ein Protokoll mit Zählerständen, vorhandenen Schäden und Fotos schützt davor, beim Auszug für Mängel aufkommen zu müssen, die schon beim Einzug bestanden. Beide Seiten sollten es unterschreiben und eine Ausfertigung behalten.