Platz 3 von 8: Geld überweisen, bevor man die Wohnung gesehen hat
Gefälschte Wohnungsanzeigen folgen oft einem bekannten Muster. Die Wohnung ist auffällig günstig, liegt in begehrter Lage, und der angebliche Eigentümer hält sich gerade im Ausland auf. Gegen eine Kaution oder eine „Reservierungsgebühr“ will er den Schlüssel per Post schicken oder über einen Mittelsmann übergeben lassen.
Nach der Überweisung bleibt die Antwort aus, einen passenden Schlüssel gibt es nicht. Die Verbraucherzentralen raten deshalb, für eine Wohnung, die man nicht besichtigt hat, kein Geld im Voraus zu zahlen. Seriöse Anbieter verlangen auch für Besichtigungen nichts.
Weitere Warnzeichen sind ein fehlendes oder unvollständiges Impressum, ausweichende Antworten auf konkrete Fragen und die Bitte, vorab eine Ausweiskopie zu schicken.