Die 8 häufigsten Kostenfallen beim Fitnessstudio-Vertrag

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Ein niedriger Monatsbeitrag ist das wichtigste Werbeargument vieler Fitnessstudios. Was ein Vertrag tatsächlich kostet, ergibt sich aber erst aus Laufzeit, Einmalgebühren, Pauschalen und Zusatzleistungen. Hinzu kommt, dass der Beitrag grundsätzlich bis zum Ende der Laufzeit fällig bleibt, ob trainiert wird oder nicht.

Die acht Kostenfallen sind eine redaktionelle Auswahl und folgen dem Weg vom Probetraining bis zur Kündigung. Die rechtlichen Angaben stützen sich auf das Bürgerliche Gesetzbuch, Urteile des Bundesgerichtshofs und Hinweise der Verbraucherzentralen. Im Einzelfall kommt es immer auf den konkreten Vertrag an.

Platz 1 von 8: Spontane Unterschrift nach dem Probetraining

Viele Studios laden zu einem kostenlosen Probetraining ein und legen im Anschluss direkt den Mitgliedsvertrag vor. Oft wird ein Aktionspreis angeboten, der angeblich nur an diesem Tag gilt.

Widerruf nur online
14 Tage

Wer vor Ort im Studio unterschreibt, kann den Vertrag in der Regel nicht widerrufen. Ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen besteht nur bei Verträgen, die online oder außerhalb der Geschäftsräume geschlossen werden. Eine voreilige Unterschrift bindet also meist für die gesamte Laufzeit.

Sinnvoll ist es, sich den Vertrag samt Allgemeinen Geschäftsbedingungen mitgeben zu lassen und in Ruhe zu prüfen. Seriöse Studios haben damit kein Problem. Mehrere Probetrainings in verschiedenen Studios erleichtern zudem den Vergleich von Ausstattung, Öffnungszeiten und Auslastung.

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