Die 8 beliebtesten Brotaufstriche

7 / 8

Platz 2 von 8: Konfitüre

Was im Alltag oft Marmelade heißt, ist rechtlich meist Konfitüre. Die Bezeichnung Marmelade ist in der EU Zubereitungen aus Zitrusfrüchten vorbehalten. In Deutschland darf sie für andere Früchte nur verwendet werden, wenn die Ware direkt an Endverbraucher verkauft wird, etwa auf Wochen- oder Bauernmärkten.

Frucht in Konfitüre
450 g/kg
Frucht, Konfitüre extra
500 g/kg

Die Konfitürenverordnung legt außerdem Mindestfruchtgehalte fest. Seit Mitte Juni 2026 gelten strengere Werte: Konfitüre muss in der Regel 450 Gramm Frucht je Kilogramm enthalten, Konfitüre extra 500 Gramm. Für einige Früchte wie Johannisbeeren oder Quitten gelten niedrigere Mindestmengen.

Erdbeere, Kirsche und Aprikose sind klassische Sorten. Daneben bietet der Handel zahlreiche Fruchtaufstriche mit reduziertem Zuckergehalt an.

Mehr aus Essen