Die 7 besten Tipps gegen Lebensmittelverschwendung

5 / 7

Platz 5 von 7: Mindesthaltbarkeitsdatum richtig deuten

Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein Verfallsdatum. Der Hersteller garantiert damit nur, dass ein ungeöffnetes, richtig gelagertes Produkt bis zu diesem Tag Geschmack, Geruch und Nährwert behält. Danach ist es laut Verbraucherzentrale oft noch einwandfrei.

Ob das so ist, lässt sich mit den Sinnen prüfen: ansehen, riechen, vorsichtig probieren. Schimmel, ein unangenehmer Geruch oder ein saurer Geschmack sind klare Zeichen, das Lebensmittel zu entsorgen.

Strenger ist das Verbrauchsdatum mit der Aufschrift „zu verbrauchen bis“. Es steht auf leicht verderblichen Produkten wie Hackfleisch, frischem Fisch oder geschnittenem Salat. Nach Ablauf dürfen sie nicht mehr verkauft werden und sollten auch nicht mehr gegessen werden.

Mehr aus Essen