Platz 2 von 8: Nichtbeachten der Vorfahrt
In 46.318 Fällen übersahen oder missachteten Fahrerinnen und Fahrer 2025 die Vorfahrt oder den Vorrang anderer. Nach der Unfallbilanz von Destatis spielte dieser Fehler bei rund 15 Prozent der Unfälle mit Personenschaden eine Rolle.
- Fälle 2025
- 46.318
- Anteil Personenschaden
- rund 15 %
Grundsätzlich gilt an Kreuzungen und Einmündungen rechts vor links, sofern keine Verkehrszeichen etwas anderes regeln. Wer aus einem Feld- oder Waldweg kommt, kann sich nicht auf rechts vor links berufen. Wartepflichtige sollen durch mäßige Geschwindigkeit rechtzeitig zeigen, dass sie anhalten.
Gefährlich sind vor allem unübersichtliche Einmündungen, Wohngebiete ohne Beschilderung und Situationen, in denen Radfahrende oder Motorräder zu spät erkannt werden. An solchen Stellen erlaubt die StVO, sich vorsichtig in die Kreuzung hineinzutasten, bis die Sicht frei ist.