Platz 4 von 8: Nicht angepasste Geschwindigkeit
Zu schnelles Fahren stellte die Polizei 2025 in 40.225 Fällen fest. Gemeint ist nicht nur das Überschreiten von Tempolimits, sondern auch eine Geschwindigkeit, die für Straße, Sicht oder Wetter zu hoch ist. Die StVO verlangt, nur so schnell zu fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird.
- Fälle 2025
- 40.225
- Getötete 2025
- 812
- Anteil an Verkehrstoten
- 29 %
Bei den tödlichen Unfällen ist diese Ursache besonders bedeutsam. Laut Destatis kamen 2025 bei Geschwindigkeitsunfällen 812 Menschen ums Leben, das waren 29 Prozent aller Verkehrstoten.
Auf Autobahnen war Geschwindigkeit sogar bei 42 Prozent der Getöteten im Spiel, auf Landstraßen bei 34 Prozent. Innerorts gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, außerorts für Pkw von 100 km/h, sofern nichts anderes angeordnet ist.