Platz 5 von 8: Falsche Straßenbenutzung
Unter diesem Sammelbegriff erfasste die Polizei 2025 insgesamt 25.401 Fälle. Gemeint sind Verstöße gegen die Regeln, wo auf der Straße gefahren werden darf. Darunter fallen das Missachten des Rechtsfahrgebots, das Benutzen der falschen Fahrbahn und verbotswidriges Fahren auf anderen Straßenteilen wie Gehwegen.
- Fälle 2025
- 25.401
- Fälle 2024
- 24.034
Die StVO schreibt vor, dass Fahrzeuge die Fahrbahn benutzen, bei zwei Fahrbahnen die rechte, und dass möglichst weit rechts zu fahren ist. Das gilt besonders bei Gegenverkehr, an Kuppen, in Kurven und an unübersichtlichen Stellen.
Diese Ursachengruppe betrifft Autofahrer ebenso wie Radfahrende und Nutzer von E-Scootern. Gegenüber 2024 mit 24.034 Fällen stieg die Zahl spürbar an.