Platz 3 von 8: Ungenügender Abstand
Zu dichtes Auffahren wurde 2025 in 45.175 Fällen als Fehlverhalten registriert. Laut Unfallbilanz des Statistischen Bundesamts ging es bei rund 15 Prozent der Unfälle mit Personenschaden auch um den Abstand. Typisch sind Auffahrunfälle im Berufsverkehr, an Stauenden und vor Ampeln.
- Fälle 2025
- 45.175
- Anteil Personenschaden
- rund 15 %
Die StVO verlangt, dass der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug in der Regel so groß ist, dass auch bei plötzlichem Bremsen noch angehalten werden kann. Wer vorausfährt, darf umgekehrt nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.
Als bekannte Faustregel gilt außerorts der „halbe Tacho“, bei 100 km/h also rund 50 Meter. Bei Nässe, Glätte oder schlechter Sicht reicht dieser Abstand jedoch nicht aus, weil der Bremsweg deutlich länger wird.