Platz 7 von 8: Falsches Verhalten gegenüber Fußgängern
In 13.938 Fällen stellte die Polizei 2025 fest, dass Fahrerinnen oder Fahrer Fußgänger nicht ausreichend beachtet hatten. Typische Situationen sind Zebrastreifen, Haltestellen und das Abbiegen an Kreuzungen, an denen Fußgänger gleichzeitig Grün haben.
- Fälle 2025
- 13.938
- Fälle 2024
- 14.360
An Fußgängerüberwegen müssen Fahrzeuge zu Fuß Gehenden das Überqueren ermöglichen, wenn diese erkennbar über die Straße wollen. Dafür ist mit mäßiger Geschwindigkeit heranzufahren und wenn nötig zu warten. Beim Abbiegen verlangt die StVO besondere Rücksicht auf Fußgänger.
Als einzige der acht Gruppen ging diese Zahl gegenüber dem Vorjahr zurück, 2024 waren es noch 14.360 Fälle. Fehlverhalten der Fußgänger selbst erfasst Destatis in einer eigenen Tabelle, es ist in dieser Zahl nicht enthalten.