Platz 1 von 10: China: Wiedergeburt nur mit Genehmigung
In China gilt seit dem 1. September 2007 die sogenannte Anordnung Nr. 5 der staatlichen Religionsbehörde. Sie regelt, wie die Reinkarnation lebender Buddhas im tibetischen Buddhismus anerkannt wird.
- in Kraft seit
- 2007
Klöster müssen vor der Anerkennung eines wiedergeborenen Lamas einen Antrag stellen. Je nach Bedeutung des Falls entscheiden Behörden der Provinz, die nationale Religionsbehörde oder der Staatsrat. Reinkarnationen ohne staatliche Genehmigung gelten laut Verordnung als „illegal oder ungültig“.
Hinter der ungewöhnlichen Vorschrift steht ein politischer Konflikt: Die Regierung beansprucht damit Einfluss auf die Auswahl religiöser Würdenträger, darunter auch die Nachfolge des Dalai Lama. Kritiker sehen darin einen Eingriff in die Religionsfreiheit.