Platz 3 von 10: Schweiz: Meerschweinchen nur zu zweit
Die Schweizer Tierschutzverordnung schreibt vor, dass sozial lebende Tiere Kontakt zu Artgenossen haben müssen. Für Meerschweinchen bedeutet das nach Angaben des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen: Sie müssen mindestens zu zweit gehalten werden.
- Regel gilt seit
- 2008
- Tiere pro Haltung
- mind. 2
Die Regel gilt seit der Revision des Tierschutzrechts im Jahr 2008. Im Ausland sorgte sie für Schlagzeilen, weil daraus ein praktisches Problem folgt: Stirbt eines von zwei Tieren, braucht das verbliebene einen neuen Partner.
Halter müssen dann ein passendes Partnertier finden oder das Tier in eine Gruppe abgeben. Die Vorschrift beruht darauf, dass Meerschweinchen von Natur aus in Gruppen leben und allein gehaltene Tiere unter fehlendem Sozialkontakt leiden.