Platz 8 von 8: Doppelte Kosten beim Anbieterwechsel
Ein neuer Vertrag beendet den alten nicht automatisch. Darauf weist die Verbraucherzentrale Hamburg hin: Beide Verträge laufen parallel weiter, bis der bisherige regulär gekündigt werden kann. Wer zu früh wechselt, zahlt also unter Umständen monatelang doppelt.
- Kündigungsfrist danach
- 1 Monat
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich ein Vertrag zwar meist automatisch, ist dann aber nach dem TKG jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar. Vor der Verlängerung muss der Anbieter auf diese Möglichkeit hinweisen.
Die Kündigung sollte direkt an den Anbieter gehen und nachweisbar sein. Wird sie im Laden abgegeben und nicht rechtzeitig weitergeleitet, kann sich der Vertrag verlängern.