Die 8 häufigsten Kostenfallen beim Handyvertrag

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Platz 2 von 8: Anschlusspreis und andere Einmalkosten

Neben der Grundgebühr verlangen viele Anbieter einen einmaligen Anschluss- oder Bereitstellungspreis. Er erscheint meist nicht in der Überschrift des Angebots, sondern erst in den Preisdetails. Bei sehr günstigen Tarifen kann er einen spürbaren Teil der Gesamtkosten ausmachen.

Hinzu kommen je nach Anbieter weitere Posten, zum Beispiel für den Versand der SIM-Karte, eine Papierrechnung oder einen späteren Kartentausch. Einzeln wirken diese Beträge klein, über zwei Jahre summieren sie sich jedoch.

Manche Anbieter erlassen den Anschlusspreis bei Onlinebestellung oder im Rahmen von Aktionen. Die Verbraucherzentrale Hamburg rät, sich beim Abschluss im Laden unter anderem die Anschlusskosten schriftlich bestätigen zu lassen.

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