Platz 8 von 8: Falsche Annahmen bei der Kündigung
Ein verbreiteter Irrtum betrifft den Umzug. Der Bundesgerichtshof entschied 2016 (Az. XII ZR 62/15), dass ein Wohnortwechsel in der Regel kein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung ist. Anders sieht es aus, wenn das Studio selbst umzieht.
- BGH-Urteil zum Umzug
- XII ZR 62/15
- Frist bei Krankheit
- ca. 2 Wochen
Bei einer dauerhaften Erkrankung ist eine außerordentliche Kündigung dagegen möglich. Das ärztliche Attest muss nur bestätigen, dass kein Sport möglich ist, die Diagnose muss es nicht nennen. Die Kündigung sollte innerhalb von etwa zwei Wochen nach Kenntnis des Grundes beim Studio eingehen.
Zur Form: Eine Kündigung in Textform, etwa per E-Mail, genügt grundsätzlich. Kann ein solcher Vertrag online abgeschlossen werden, muss die Website zudem einen Kündigungsbutton anbieten. Als Nachweis des Zugangs empfehlen die Verbraucherzentralen ein Einschreiben.