Die 8 häufigsten Kostenfallen beim Fitnessstudio-Vertrag

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Platz 8 von 8: Falsche Annahmen bei der Kündigung

Ein verbreiteter Irrtum betrifft den Umzug. Der Bundesgerichtshof entschied 2016 (Az. XII ZR 62/15), dass ein Wohnortwechsel in der Regel kein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung ist. Anders sieht es aus, wenn das Studio selbst umzieht.

BGH-Urteil zum Umzug
XII ZR 62/15
Frist bei Krankheit
ca. 2 Wochen

Bei einer dauerhaften Erkrankung ist eine außerordentliche Kündigung dagegen möglich. Das ärztliche Attest muss nur bestätigen, dass kein Sport möglich ist, die Diagnose muss es nicht nennen. Die Kündigung sollte innerhalb von etwa zwei Wochen nach Kenntnis des Grundes beim Studio eingehen.

Zur Form: Eine Kündigung in Textform, etwa per E-Mail, genügt grundsätzlich. Kann ein solcher Vertrag online abgeschlossen werden, muss die Website zudem einen Kündigungsbutton anbieten. Als Nachweis des Zugangs empfehlen die Verbraucherzentralen ein Einschreiben.

Häufige Fragen

Wie lange darf ein Fitnessstudio-Vertrag laufen?

In Allgemeinen Geschäftsbedingungen höchstens zwei Jahre. Verträge, die ab dem 1. März 2022 geschlossen wurden, verlängern sich danach nur auf unbestimmte Zeit und sind dann monatlich kündbar.

Kann man den Vertrag bei einem Umzug kündigen?

In der Regel nicht. Der Bundesgerichtshof hat 2016 entschieden, dass ein Wohnortwechsel kein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung ist. Möglich bleibt eine Einigung mit dem Studio.

Darf ein Fitnessstudio die Preise während der Laufzeit erhöhen?

Nur mit einer wirksamen Preisanpassungsklausel oder mit Zustimmung des Mitglieds. Ohne beides gilt der alte Preis weiter, zu viel gezahlte Beiträge lassen sich zurückfordern.

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