Die 8 häufigsten Kostenfallen beim Fitnessstudio-Vertrag

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Platz 7 von 8: Preiserhöhungen während der Laufzeit

Steigen die Kosten des Studios, kündigt es mitunter höhere Beiträge an, obwohl der Vertrag noch läuft. Nach Angaben der Verbraucherzentralen ist das ohne eine wirksame Preisanpassungsklausel nicht erlaubt, und viele solcher Klauseln in Studio-AGB sind unwirksam.

Urteil LG Bamberg
2024

Fehlt eine wirksame Klausel, braucht das Studio die Zustimmung des Mitglieds. Ohne Zustimmung läuft der Vertrag zum alten Preis weiter, zu viel abgebuchte Beträge können zurückgefordert werden. Das Landgericht Bamberg wertete es 2024 als aggressive geschäftliche Handlung, das bloße Passieren des Drehkreuzes als Zustimmung zu deuten.

Ein Widerspruch sollte nachweisbar erfolgen, etwa per Brief oder E-Mail. Die Preiserhöhung allein berechtigt allerdings in der Regel nicht zur fristlosen Kündigung.

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