Die 8 häufigsten Kostenfallen beim Fitnessstudio-Vertrag

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Platz 4 von 8: Aufnahme- und Startgebühren

Neben dem Monatsbeitrag verlangen viele Studios eine einmalige Gebühr zu Beginn. Sie heißt etwa Aufnahme-, Start- oder Anmeldegebühr und wird oft mit Einweisung, Trainingsplan oder Körperanalyse begründet.

Häufig wird für die Mitgliedskarte oder den Chip zusätzlich ein Pfand verlangt. Geht die Karte oder der Chip verloren, kann für Ersatz eine weitere Gebühr fällig werden. Diese Beträge tauchen im beworbenen Preis nicht auf, sondern stehen erst im Vertrag oder in der Preisliste.

Bei einer Laufzeit von zwölf Monaten erhöht eine solche Startgebühr den tatsächlichen Monatspreis spürbar. Manche Studios verzichten in Aktionszeiträumen darauf, andere verlangen sie grundsätzlich nicht. Die Gebühr sollte daher in jeden Preisvergleich einfließen.

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