Die 8 häufigsten Kostenfallen beim Fitnessstudio-Vertrag

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Platz 2 von 8: Lange Erstlaufzeit für einen günstigen Beitrag

Je länger die Bindung, desto niedriger fällt meist der Monatsbeitrag aus. Laufzeiten von 12 oder 24 Monaten sind verbreitet. Nach § 309 Nr. 9 BGB darf eine Erstlaufzeit in Allgemeinen Geschäftsbedingungen höchstens zwei Jahre betragen.

Erstlaufzeit laut AGB
max. 24 Mon.

Das Problem: Der günstige Monatspreis rechnet sich nur, solange tatsächlich trainiert wird. Lässt die Motivation nach oder kommen Verletzungen und Zeitmangel dazwischen, bleibt der Beitrag trotzdem bis zum Ende der Laufzeit fällig.

Rechnerisch kann ein teurerer, monatlich kündbarer Tarif deshalb die bessere Wahl sein, vor allem für Einsteiger. Verglichen werden sollten die Gesamtkosten bis zum frühestmöglichen Vertragsende, nicht der beworbene Monatspreis.

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