Die 8 häufigsten Fehler beim Gebrauchtkauf im Internet

8 / 8

Platz 8 von 8: Nichts schriftlich festhalten

Bei Privatkäufen werden Absprachen oft nur mündlich oder in kurzen Chatnachrichten getroffen. Das genügt rechtlich zwar für einen Kaufvertrag, kann im Streitfall aber schwer zu belegen sein. Gerade bei teureren Gegenständen ist ein kurzer schriftlicher Vertrag sinnvoll.

Darin sollten Name und Anschrift beider Seiten, eine genaue Beschreibung der Ware, bekannte Mängel, der Preis und das Datum stehen. Vorlagen für private Kaufverträge bieten unter anderem Verbraucherportale und Automobilclubs an.

Ergänzend helfen Screenshots der Anzeige und des Nachrichtenverlaufs, da Inserate nach dem Verkauf häufig gelöscht werden. Bei Versandkäufen gehören der Einlieferungsbeleg und die Sendungsnummer zu den Unterlagen, die man bis zum Abschluss aufbewahrt.

Häufige Fragen

Gibt es beim Kauf von privat ein Widerrufsrecht?

Nein. Das gesetzliche Widerrufsrecht im Fernabsatz gilt nur bei Verträgen zwischen Verbrauchern und Unternehmern. Einzelne Plattformen bieten freiwillige Rückgaberegeln an.

Warum ist „PayPal Freunde und Familie“ beim Gebrauchtkauf riskant?

Diese Zahlungsart ist für private Geldgeschenke gedacht und enthält keinen Käuferschutz. Bleibt die Ware aus, lässt sich das Geld meist nicht zurückholen.

Was passiert, wenn sich die gekaufte Ware als gestohlen herausstellt?

An gestohlenen Sachen kann nach § 935 BGB grundsätzlich auch in gutem Glauben kein Eigentum erworben werden. Der Eigentümer kann die Sache herausverlangen, Ansprüche bestehen dann nur gegen den Verkäufer.

Mehr Artikel