Platz 8 von 8: Nichts schriftlich festhalten
Bei Privatkäufen werden Absprachen oft nur mündlich oder in kurzen Chatnachrichten getroffen. Das genügt rechtlich zwar für einen Kaufvertrag, kann im Streitfall aber schwer zu belegen sein. Gerade bei teureren Gegenständen ist ein kurzer schriftlicher Vertrag sinnvoll.
Darin sollten Name und Anschrift beider Seiten, eine genaue Beschreibung der Ware, bekannte Mängel, der Preis und das Datum stehen. Vorlagen für private Kaufverträge bieten unter anderem Verbraucherportale und Automobilclubs an.
Ergänzend helfen Screenshots der Anzeige und des Nachrichtenverlaufs, da Inserate nach dem Verkauf häufig gelöscht werden. Bei Versandkäufen gehören der Einlieferungsbeleg und die Sendungsnummer zu den Unterlagen, die man bis zum Abschluss aufbewahrt.