Die 8 häufigsten Fehler beim Gebrauchtkauf im Internet

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Platz 7 von 8: Ware und Herkunft nicht prüfen

Bei einer Abholung lassen sich viele Probleme vermeiden, wenn die Ware vor dem Bezahlen in Ruhe angesehen und ausprobiert wird. Ein Smartphone sollte sich einschalten lassen und nicht mehr mit dem Konto des Vorbesitzers verknüpft sein, ein Fahrrad lässt sich auf einer kurzen Proberunde testen.

Erwerb von Diebesgut
§ 935 BGB

Rechnung, Originalverpackung oder eine Rahmennummer geben Hinweise auf die Herkunft. Fehlen solche Belege bei einem teuren Gegenstand und kann der Verkäufer keine plausible Erklärung liefern, ist Vorsicht angebracht.

Das hat einen rechtlichen Hintergrund: An gestohlenen Sachen kann man nach § 935 BGB grundsätzlich auch dann kein Eigentum erwerben, wenn man vom Diebstahl nichts wusste. Taucht der Eigentümer auf, ist der Gegenstand im Zweifel weg und der Kaufpreis ebenfalls.

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