Die 7 häufigsten Abofallen und wie man sie vermeidet

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Platz 7 von 7: Lange Laufzeiten und stillschweigende Verlängerung

Lange Laufzeiten und stillschweigende Verlängerung
Bild: KI-generiert

Fitnessstudios, Zeitschriften oder Lieferdienste arbeiteten lange mit Verträgen, die sich ohne Kündigung automatisch um ein weiteres Jahr verlängerten. Wer die Frist verpasste, zahlte oft zwölf weitere Monate.

Erstlaufzeit
max. 2 Jahre
max. Kündigungsfrist
1 Monat
Stichtag neue Regeln
1. März 2022

Für Verträge, die seit dem 1. März 2022 geschlossen wurden, setzt § 309 Nr. 9 BGB engere Grenzen für Klauseln in Geschäftsbedingungen. Die Erstlaufzeit darf höchstens zwei Jahre betragen, die Kündigungsfrist höchstens einen Monat. Eine stillschweigende Verlängerung ist nur auf unbestimmte Zeit zulässig, mit einer Kündigungsfrist von höchstens einem Monat.

Ausgenommen sind unter anderem Versicherungsverträge. Für ältere Verträge gelten die bisherigen Regeln weiter; welche Laufzeit vereinbart ist, steht in den eigenen Vertragsunterlagen.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Widerruf und Kündigung?

Mit einem Widerruf wird ein Vertrag innerhalb der Widerrufsfrist, meist 14 Tage, ohne Begründung rückgängig gemacht. Eine Kündigung beendet einen laufenden Vertrag für die Zukunft, dabei gelten die vereinbarten oder gesetzlichen Fristen.

Was passiert, wenn ein Anbieter keinen Kündigungsbutton anbietet?

Muss ein Unternehmen nach § 312k BGB einen Kündigungsbutton bereitstellen und tut es das nicht ordnungsgemäß, können Verbraucher den Vertrag laut Gesetz jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.

Wo gibt es Hilfe, wenn bereits eine Rechnung für ein ungewolltes Abo eingegangen ist?

Die Verbraucherzentralen beraten zu Abofallen und zur Frage, ob eine Forderung berechtigt ist. Bei Posten auf der Handyrechnung ist zunächst der Mobilfunkanbieter der richtige Ansprechpartner; er muss den Drittanbieter auf der Rechnung nennen.

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