Platz 7 von 7: Lange Laufzeiten und stillschweigende Verlängerung

Fitnessstudios, Zeitschriften oder Lieferdienste arbeiteten lange mit Verträgen, die sich ohne Kündigung automatisch um ein weiteres Jahr verlängerten. Wer die Frist verpasste, zahlte oft zwölf weitere Monate.
- Erstlaufzeit
- max. 2 Jahre
- max. Kündigungsfrist
- 1 Monat
- Stichtag neue Regeln
- 1. März 2022
Für Verträge, die seit dem 1. März 2022 geschlossen wurden, setzt § 309 Nr. 9 BGB engere Grenzen für Klauseln in Geschäftsbedingungen. Die Erstlaufzeit darf höchstens zwei Jahre betragen, die Kündigungsfrist höchstens einen Monat. Eine stillschweigende Verlängerung ist nur auf unbestimmte Zeit zulässig, mit einer Kündigungsfrist von höchstens einem Monat.
Ausgenommen sind unter anderem Versicherungsverträge. Für ältere Verträge gelten die bisherigen Regeln weiter; welche Laufzeit vereinbart ist, steht in den eigenen Vertragsunterlagen.




