Platz 4 von 7: Versteckte Kosten auf scheinbaren Gratis-Websites

Ein klassisches Muster sind Websites, die vermeintlich kostenlose Leistungen anbieten, etwa Vorlagen, Downloads oder Online-Tests. Der Hinweis auf ein kostenpflichtiges Abo steht dann klein im Fließtext oder in den Geschäftsbedingungen.
- Button-Lösung
- § 312j BGB
Dagegen richtet sich die Button-Lösung nach § 312j BGB. Erfolgt eine Bestellung über eine Schaltfläche, muss diese gut lesbar mit „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung beschriftet sein. Erfüllt der Anbieter diese Pflicht nicht, kommt laut Gesetz kein Vertrag zustande.
Vor dem Absenden einer Anmeldung lohnt deshalb ein genauer Blick auf die Beschriftung des Buttons und auf Preisangaben in der Nähe.

