Platz 2 von 7: Drittanbieter-Abos über die Handyrechnung

Unter Umständen genügt ein versehentlicher Tipp auf ein Werbebanner im Smartphone-Browser, und schon erscheint auf der Mobilfunkrechnung ein Abo eines fremden Anbieters. Abgerechnet wird über den Mobilfunkvertrag; in der Gesamtsumme der Rechnung geht der Posten leicht unter.
- Anspruch auf Sperre
- § 61 TKG
- Einrichtung der Sperre
- kostenlos
Vorbeugen lässt sich mit einer Drittanbietersperre. Nach § 61 Absatz 2 Telekommunikationsgesetz können Kunden verlangen, dass ihr Anschluss für die Abrechnung solcher Leistungen unentgeltlich gesperrt wird. Viele Mobilfunkanbieter ermöglichen die Sperre auch für einzelne Kategorien.
Taucht ein unbekannter Posten auf, muss die Rechnung den Drittanbieter mit Namen und Kontaktmöglichkeit ausweisen. Das erleichtert es, den Betrag zu beanstanden und das Abo zu beenden.

