Platz 8 von 8: Umsätze prüfen und im Ernstfall sperren
Unberechtigte Abbuchungen fallen nur auf, wenn jemand hinsieht. Das BSI rät, die Kontobewegungen regelmäßig und in kurzen Abständen zu kontrollieren. Viele Banken bieten zusätzlich Benachrichtigungen bei Umsätzen an.
- Sperr-Notruf
- 116 116
- Haftung (§ 675v BGB)
- max. 50 Euro
Besteht der Verdacht auf Missbrauch, empfiehlt das BSI, Konto und Onlinebanking-Zugang unverzüglich sperren zu lassen. Möglich ist das über den Sperr-Notruf 116 116, aus dem Ausland unter +49 116 116, oder durch dreimalige Eingabe einer falschen PIN. Danach sollte die Bank sofort informiert werden.
Nach § 675v BGB haftet der Kunde bei missbräuchlichen Zahlungen in der Regel mit höchstens 50 Euro. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann die Haftung den gesamten Schaden umfassen.