Platz 2 von 10: Grundstücksverkehrsgenehmigungszuständigkeitsübertragungsverordnung
Mit 67 Buchstaben gehört dieser amtliche Name einer Verordnung, abgekürzt GrundVZÜV, zu den längsten Wörtern, die je tatsächlich in einem amtlichen Text verwendet wurden. Gemeint ist eine Regelung darüber, welche Behörde für Genehmigungen nach dem Grundstücksverkehrsrecht zuständig ist.
- Buchstaben
- 67
- In Kraft
- 2003–2007
Zerlegt man das Wort, wird die Logik deutlich: Es geht um eine Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für Genehmigungen im Grundstücksverkehr. Jeder Bestandteil ist ein gewöhnliches Wort der Verwaltungssprache, erst die Verkettung macht es so lang.
Die Verordnung stammte aus dem Jahr 2003 und wurde bereits 2007 wieder aufgehoben. Als Beispiel für die Neigung der deutschen Amtssprache zu langen Zusammensetzungen wird sie aber bis heute gern zitiert.