Platz 4 von 7: Akku und Reparierbarkeit übersehen
Der Akku ist meist das erste Bauteil, das nachlässt. Seit Juni 2025 müssen neue Smartphones in der EU ein Energielabel tragen. Es nennt unter anderem die Akkulaufzeit pro Ladung, die Zahl möglicher Ladezyklen, eine Einstufung der Robustheit und eine Reparierbarkeitsklasse von A bis E.
- Reparierbarkeitsklasse
- A bis E
- Akku mit mind. 80 %
- 800 Zyklen
- Ersatzteile verfügbar
- bis 7 Jahre
Die EU-Vorgaben verlangen außerdem, dass ein Akku nach 800 Ladezyklen noch mindestens 80 Prozent seiner ursprünglichen Kapazität hat. Wichtige Ersatzteile müssen bis zu sieben Jahre verfügbar bleiben.
Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass die Reparierbarkeitsklasse die Kosten für Reparatur und Ersatzteile nicht berücksichtigt. Ein Vergleich der Preise für einen Akkutausch beim Hersteller oder bei Werkstätten kann deshalb zusätzlich hilfreich sein.